Lockerungen der „Covid-19 Beschränkungen“

3.6.21

Derzeitiger Stand, uns betreffend, auszugsweise, punktuell

Sport im Freien auf öffentlichen Sportanlagen
– Trainingsgruppen bis zehn Personen aus fünf Haushalten, mit Abstand, ohne Testpflicht (Individualsport)
– Trainingsgruppen (beliebige Größe), ohne Abstand, mit Test
– Trainingsgruppen mit Kinder bis 14, bis zu 20 Personen, ohne Test, Anwesender Übungsleiter benötigt Test
– Wettkampfsport im Freien ist im Rahmen der Nutzungs- und Hygienekonzepte der Fachverbände erlaubt – alle Teilnehmer (inkl. Betreuer u. Trainer)
– Zuschauende sind sowohl bei Wettkämpfen als auch bei Trainingseinheiten nicht erlaubt

Sport in Hallen
– Trainingsgruppen bis zu 10 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden bei Sport in der Halle

Umkleidekabinen und Duschen
– Die Anzahl der pro Kabine zugelassenen Personen ist ausnahmslos einzuhalten
– Ab Betreten des Gebäudes muss bis zum Verlassen des Gebäudes ein medizinischer Mundschutz getragen werden (außer während des Duschens)
– Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden
– Der Aufenthalt in den Kabinen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden

Erfahrungsgemäß werden in den nächsten Tagen weitere Details zu bestimmten Teilbereichen über den Landessportbund präzisiert. Sollte es Neuigkeiten geben, werden wir euch schnellstmöglich informieren.