Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

29.11.21

Von unserer Geschäftsleitung (gekürzte Form):

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkameraden,

für die unserem Verein von den Sportämtern überlassenen Sporthallen gilt für „2G Plus“ ab sofort folgende Regelung:

  • Für die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen (hier ist nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes gemeint) gilt für Erwachsene ab 18 Jahre und Jugendliche, die nicht mehr zur Schule gehen (z.B. Auszubildende) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus. Hierfür genügt ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person.
  • Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.
  • Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

Für die Tennishalle in Charlottenburg gilt für Erwachsene:

Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis Maske in der Tennishalle und den Sanitärräumen bis zum Spielfeldrand und bei Pausen am  Spielfeldrand.  Einzel im Tennis damit kein Problem, da ausreichend Abstand, beim Doppel problematisch, wenn Doppelpartner nicht aus gleichem Haushalt kommt. Dann ist von allen Teilnehmer-/innen ein zusätzlicher Test erforderlich.